﻿{"id":6626,"date":"2020-10-09T12:55:55","date_gmt":"2020-10-09T12:55:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.prosan.si\/pogoji\/"},"modified":"2020-10-09T12:56:01","modified_gmt":"2020-10-09T12:56:01","slug":"bedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.prosan.si\/de\/bedingungen\/","title":{"rendered":"Bedingungen"},"content":{"rendered":"<h1 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">I. Anwendungsbereich<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von Prosan gelten, sofern nichts anderes bestimmt ist, f\u00fcr alle Kauf-, Werk- und Materialvertr\u00e4ge und sonstige Bestellungen (Bestellungen) zwischen Prosan und Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (ZVPot), des Personenschutzgesetzes sind (ZVOP-1) und dem Gesetz \u00fcber die elektronische Kommunikation (ZEKom-1). (K\u00e4ufer). Abweichende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen wird.<\/li><li>Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch f\u00fcr k\u00fcnftige Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit demselben Kunden, auch wenn sie nicht ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Sofern nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden g\u00fcltigen bzw. in Textform ver\u00f6ffentlichten Fassung.<\/li><\/ol>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">II. Vertragsbeendigung<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Angebote von Prosan sind freibleibend, sofern sie nicht im Angebotstext ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des K\u00e4ufers gilt als verbindliches Vertragsangebot, das ohne Abweichung mindestens 8 Tage g\u00fcltig bleibt. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Prosan dem Kunden eine schriftliche (auch Textform) Best\u00e4tigung der Bestellung \u00fcbermittelt.<\/li><li>Gegen\u00fcber Endverbrauchern \u00fcbernimmt Prosan eine Gew\u00e4hrleistung nur nach Ma\u00dfgabe einer gesonderten, als solche gekennzeichneten Gew\u00e4hrleistungserkl\u00e4rung.<\/li><li>Verbindlich sind die von Prosan im Rahmen der Vertragsverhandlungen vorgelegten Unterlagen wie Bilder und Zeichnungen sowie von Prosan erstellte technische Informationen und Spezifikationen. Technische, bauliche oder sonstige \u00c4nderungen des Auftrages oder Werks sind zul\u00e4ssig, wenn und soweit sie f\u00fcr den K\u00e4ufer sinnvoll sind.<\/li><li>Individuelle Vereinbarungen, auch Gesch\u00e4ftsbedingungen, haben Vorrang vor Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. F\u00fcr den Inhalt dieser Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Best\u00e4tigung von Prosan ma\u00dfgebend.<\/li><\/ol>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">III. Umfang und Ort der Lieferung, Transport und Gefahr\u00fcbergang<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>In der Regel wird eine Lieferung ab Werk oder eine Lieferung an einen anderen dem K\u00e4ufer mitgeteilten Prosan-Versandort vereinbart, wobei dieser Ort der Ort der Lieferung und etwaiger zus\u00e4tzlicher Lieferungen ist. Die Gefahr geht sp\u00e4testens mit der Versendung der Ware auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Verz\u00f6gert sich die Lieferung aufgrund des Verhaltens des K\u00e4ufers oder aufgrund von Umst\u00e4nden, die Prosan nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr nach Erhalt der Mitteilung \u00fcber die Versandbereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/li><li>Sofern nicht anders angegeben, muss der K\u00e4ufer auf eigene Kosten eine Reiseversicherung zu den \u00fcblichen Bedingungen der Transportversicherung abschlie\u00dfen, die das Risiko des Transports des zur Bestellung geh\u00f6renden Produkts vom Versandort zum vereinbarten Bestimmungsort abdeckt . Die Transportkosten gem\u00e4\u00df Punkt V.5 tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<\/li><li>Im Falle einer Einigung \u00fcber Handelsbedingungen kommt die neueste Version der Incoterms zur Anwendung.<\/li><li>Prosan ist zu Teillieferungen und Rechnungen in zumutbarem Umfang vor Ablauf der Lieferfrist berechtigt.<\/li><li>Verz\u00f6gert sich die Zustellung oder Versendung des gelieferten Gegenstandes auf Wunsch des K\u00e4ufers oder aufgrund von Umst\u00e4nden, die der K\u00e4ufer zu vertreten und zu vertreten hat, hat der K\u00e4ufer Prosan die durch die Lagerung des Gegenstandes entstandenen Kosten und aufgelaufene Zinsen zu erstatten f\u00fcr den gelieferten Gegenstand investiertes Kapital. Im Falle der Lagerung bei Prosan betr\u00e4gt der Anspruch mindestens 0,5% des noch ausstehenden Rechnungsbetrages f\u00fcr jeden verbleibenden Monat, beginnend mit dem Monat nach Erhalt der Mitteilung \u00fcber die Versandbereitschaft der Produkte. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Nach Setzung einer angemessenen Lieferfrist durch Prosan und fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann Prosan das gelieferte Produkt anderweitig verwenden und dem Kunden innerhalb einer angemessen verl\u00e4ngerten Frist ein Ersatzprodukt liefern oder vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/li><li>Prosan stellt sicher, dass die von Prosan an den K\u00e4ufer gesendeten Produkte den Gesetzen und Vorschriften des vom K\u00e4ufer angegebenen Landes\/der vom K\u00e4ufer angegebenen L\u00e4nder entsprechen. Wenn der K\u00e4ufer die Produkte nach Erhalt in Drittl\u00e4nder exportiert, muss der K\u00e4ufer sicherstellen, dass die Produkte den geltenden lokalen Gesetzen und Vorschriften dieser L\u00e4nder entsprechen. Wenn sich der K\u00e4ufer jedoch daf\u00fcr entscheidet, die Produkte in Drittl\u00e4nder zu exportieren, ist der K\u00e4ufer allein f\u00fcr die gesamte Haftung verantwortlich, die sich aus der Nichtkonformit\u00e4t der Produkte ergibt.<\/li><\/ol>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">IV. Lieferfrist und Betriebsst\u00f6rungen<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Lieferbedingungen treten sp\u00e4testens mit Eingang s\u00e4mtlicher Unterlagen in Kraft, die f\u00fcr die Festlegung des Inhalts der Bestellung erforderlich sind, sofern der K\u00e4ufer diese Unterlagen vereinbarungsgem\u00e4\u00df beschaffen muss, sowie mit Eingang der Anzahlung. Die Lieferfrist wird ber\u00fccksichtigt, wenn die Lieferung innerhalb der Frist zum Versand gebracht wird und der K\u00e4ufer \u00fcber die Versandbereitschaft informiert wurde.<\/li><li>Lieferfristen verl\u00e4ngern sich bei Umst\u00e4nden, die Prosan oder ihre Lieferanten nicht zu vertreten haben und die auf die Herstellung oder Lieferung des Produkts keinen erheblichen Einfluss haben (z. B. Arbeitsk\u00e4mpfe, h\u00f6here Gewalt und andere Betriebsst\u00f6rungen, die au\u00dferhalb des Einflussbereichs des Kunden liegen). f\u00fcr die Dauer der Betriebsst\u00f6rung. Prosan ist verpflichtet, den Kunden \u00fcber die voraussichtliche Dauer von Betriebsst\u00f6rungen zu informieren und einen neuen Liefertermin anzugeben. Ist die Lieferung der Ware innerhalb der neuen Lieferfrist nicht m\u00f6glich, haben beide Parteien die M\u00f6glichkeit, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; eine bereits geleistete Zahlung des K\u00e4ufers wird unverz\u00fcglich erstattet. Die Rechte, Schadensersatz statt der Leistung gem\u00e4\u00df Punkt<\/li><li>Die Voraussetzungen f\u00fcr einen Lieferverzug richten sich unbeschadet bestehender Regelungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Dennoch ist in jedem Fall eine schriftliche Mahnung des K\u00e4ufers erforderlich.<\/li><\/ol>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">V. Preise und Nebenkosten<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Lieferung erfolgt zu den jeweils bei Vertragsschluss g\u00fcltigen Preisen gem\u00e4\u00df Auftragsbest\u00e4tigung von Prosan. Alle Preise gelten am Standort ab Werk\/Versand. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro, sonstige Nebenkosten (z. B. Installations- und Einweisungskosten), die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige gesetzliche Geb\u00fchren (z. B. Z\u00f6lle, Geb\u00fchren) werden in der jeweils g\u00fcltigen H\u00f6he ausgewiesen.<\/li><li>Prosan beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Festpreise f\u00fcr einen Zeitraum von mehr als 4 Monaten zu erh\u00f6hen, wenn sich nach Vertragsschluss Kostensteigerungen ergeben, insbesondere solche aufgrund von Tarifabschl\u00fcssen, Marktkosten oder Materialpreiserh\u00f6hungen. Diese Preise werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.<\/li><li>Bei einem Bestellwert unter 50 Euro berechnet Prosan einen Mindermengenzuschlag von 10 Euro. Abnahmemengen, die kleiner als die vorgesehenen Verpackungseinheiten sind, werden mit einer Zuzahlung von 10% auf den Nettowarenwert abgewickelt.<\/li><li>Erfolgt die Lieferung an Dritte, wird ein Zuschlag von 10% auf den Nettowarenwert berechnet.<\/li><li>Bestellungen mit einem Nettowarenwert von mehr als 750 Euro werden mit Transport versandt, die Transportkosten f\u00fcr einen Nettowarenwert unter 750 Euro werden dem Kunden auf der Rechnung in Rechnung gestellt. Expresskosten und Geb\u00fchren f\u00fcr Warensendungen gehen stets zu Lasten des Kunden.<\/li><\/ol>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">VI. Zahlung und Verzug<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Wie in der Rechnung angegeben, sind Zahlungen ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung und Lieferung der Ware an Prosan zu leisten. Prosan ist jedoch berechtigt, die jeweilige Lieferung jederzeit ganz oder teilweise auch gegen Vorauskasse auszuf\u00fchren. Die diesbez\u00fcgliche Regelung tritt sp\u00e4testens mit der Auftragsbest\u00e4tigung in Kraft. Die Annahme von Schecks beh\u00e4lt sich Prosan ausdr\u00fccklich vor. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst bei Einl\u00f6sung als Zahlung. Alle Zahlungen erfolgen kostenfrei. Bei Schecks ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung tr\u00e4gt der K\u00e4ufer Diskont-, Einziehungs- und sonstige Bankspesen. Die Zahlungen werden zun\u00e4chst mit Kosten, dann mit Zinsen verrechnet und anschlie\u00dfend zur Tilgung der \u00e4ltesten Hauptschuld verwendet.<\/li><li>Bei Verzug werden Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinssatz berechnet, der mindestens 9% pro Jahr betr\u00e4gt; Der Nachweis eines geringf\u00fcgigen Schadens ist weiterhin in H\u00f6he des gesetzlichen Zinssatzes m\u00f6glich.<\/li><li>Zur Aufrechnung oder Zur\u00fcckbehaltung von Anspr\u00fcchen von Prosan ist der K\u00e4ufer nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist. Dies gilt nicht, soweit sich der Gegenanspruch unmittelbar auf die Hauptpflicht von Prosan aus demselben Vertrag bezieht.<\/li><li>Die Forderungs\u00fcbertragung bedarf der Zustimmung von Prosan.<\/li><li>Stellt sich nach Vertragsschluss oder Lieferung der Ware heraus, dass der K\u00e4ufer nicht oder nicht mehr kreditw\u00fcrdig ist, z.B. Gegen ihn werden Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen eingeleitet, f\u00e4llige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt oder eine sonstige Verm\u00f6gensverschlechterung vorliegt, ist Prosan berechtigt, noch nicht f\u00e4llige oder solche Forderungen, f\u00fcr die ein Scheck gesichert ist, sofort f\u00e4llig zu stellen. In diesen F\u00e4llen kann Prosan eine Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder Lieferung verlangen, die jedoch nur per Nachnahme f\u00fcr das noch nicht gelieferte Produkt erfolgt. Kommt der K\u00e4ufer dem Verlangen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist nach, kann Prosan vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/li><\/ol>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">VII. Eigentumsvorbehalt<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Prosan beh\u00e4lt sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Tilgung s\u00e4mtlicher Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, einschlie\u00dflich aller zu diesem Zeitpunkt entstehenden Forderungen aus weiteren Vertr\u00e4gen, Mehrfachbestellungen oder Ersatzteilbestellungen, vor. \u00dcbersteigt der Wert aller Sicherungsrechte, die Prosan zustehen, den Wert aller gesicherten Anspr\u00fcche um mehr als 10%, wird Prosan auf Verlangen des K\u00e4ufers den entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.<\/li><li>Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Prosan berechtigt, die Vorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen. Im Falle der \u00dcbernahme oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware durch Prosan ist ein R\u00fccktritt vom Vertrag nicht m\u00f6glich, es sei denn, Prosan h\u00e4tte dies ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt. Prosan ist zum Verkauf des Produkts berechtigt und der Verkaufserl\u00f6s ist auf die Verpflichtungen des K\u00e4ufers abz\u00fcglich der anfallenden Nutzungskosten anzurechnen. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und getrennt von anderen Waren aufzubewahren. Dar\u00fcber hinaus ist die Ware verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Sturm-, Raub- und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. S\u00e4mtliche im Schadensfall entstehenden Sicherungsanspr\u00fcche werden an Prosan abgetreten. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der K\u00e4ufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchf\u00fchren.<\/li><li>Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpf\u00e4nden noch sicher \u00fcbereignen. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der K\u00e4ufer Prosan unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen und ihm alle zur Wahrung der Rechte von Prosan erforderlichen Ausk\u00fcnfte und Unterlagen zu geben. Testamentsvollstrecker oder Dritte m\u00fcssen \u00fcber das Eigentum von Prosan informiert werden. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Prosan die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten der Klage des Dritten zu erstatten, haftet der K\u00e4ufer Prosan f\u00fcr den Schaden, der Prosan bei der Geltendmachung weitergehender Anspr\u00fcche durch Besch\u00e4digung, Ver\u00e4nderung oder Zerst\u00f6rung der Sache entsteht.<\/li><li>Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang ver\u00e4u\u00dfern und\/oder verarbeiten, sofern Prosan keine Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gegen\u00fcber dem Kunden geltend macht. Der K\u00e4ufer tritt Prosan alle Forderungen in H\u00f6he des Faktura-Endbetrages einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Prosan nimmt die Aufgabe an. Im Falle eines Kontokorrentverh\u00e4ltnisses zwischen dem K\u00e4ufer und seinem Auftraggeber bezieht sich die vom K\u00e4ufer im Voraus an Prosan abgetretene Forderung auch auf einen etwaigen anerkannten Saldo, im Falle der Insolvenz des Auftraggebers auf den bestehenden \u201ekausalen\u201c Saldo damals. Der K\u00e4ufer kann die Forderungen auch nach dem R\u00fccktritt einziehen. Die Befugnis von Prosan, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Prosan wird die Forderung nicht selbst einziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t und kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.<\/li><li>Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, Prosan eine genaue Auflistung der ihm zustehenden Forderungen mit Angabe des Namens und der Anschrift des Kunden, der H\u00f6he der jeweiligen Forderung, Kontoinformationen usw. zur Verf\u00fcgung zu stellen und Prosan alle erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen den abgetretenen Anspruch aus\u00fcben, um eine Beurteilung dieser Informationen zu erm\u00f6glichen, und die Abtretung dem Kunden offenlegen.<\/li><li>Der K\u00e4ufer stimmt nun zu, dass Personen, die zur Abholung des reservierten Produkts berechtigt sind, das Grundst\u00fcck oder Geb\u00e4ude, in dem sich das reservierte Produkt befindet, zu Fu\u00df oder mit einem Fahrzeug betreten d\u00fcrfen, um das reservierte Produkt abzuholen.<\/li><li>Die Be- oder Umbildung der Ware zur Lieferung an Prosan erfolgt stets durch den Kunden. Wird die Sache mit anderen, Prosan nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwirbt Prosan Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der gelieferten Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Ware gelten die gleichen Regeln wie f\u00fcr die gelieferte Sache, an der jedoch das Eigentumsrecht vorzubehalten ist. Wird die Sache in der Weise verarbeitet, vermischt oder verbunden, dass die Sache des K\u00e4ufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der K\u00e4ufer Prosan anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der K\u00e4ufer \u00fcbertr\u00e4gt das hieraus entstehende Alleineigentum oder Miteigentum an Prosan.<\/li><\/ol>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">VIII. Irrtumsanspr\u00fcche \u2013 Verj\u00e4hrung<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li><p>F\u00fcr die Rechte des K\u00e4ufers bei Sach- und Sachm\u00e4ngeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Unber\u00fchrt bleiben gesetzliche Sonderregelungen bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem\u00e4\u00df Konsumentenschutzgesetz (ZVPot)); F\u00fcr den Schadensersatz im Falle eines Lieferantenregresses gelten die Regelungen aus Punkt X.<br\/>M\u00e4ngelanspr\u00fcche kann der K\u00e4ufer nur geltend machen, wenn er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt.<\/p><\/li><li>Bei fehlerhaftem Liefergegenstand stehen dem K\u00e4ufer folgende Rechte zu:<\/li><li><p>a) Prosan ist zur Behebung des Fehlers verpflichtet und wird diese nach eigenem Ermessen durch Behebung des Fehlers durch Reparatur oder durch Lieferung des fehlerfreien Produkts tun.<br\/>b) Schl\u00e4gt die M\u00e4ngelbeseitigung fehl, ist der K\u00e4ufer berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Eine K\u00fcndigung ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung von Prosan nur geringf\u00fcgiger Natur ist. Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch im Falle von M\u00e4ngeln ausschlie\u00dflich nach Ma\u00dfgabe der Regelungen in Punkt X.<br\/>c) Die Behebung des Fehlers umfasst weder die Verbesserung des mangelhaften Produkts noch den Einbau eines neuen oder reparierten Produkts, es sei denn, Prosan war zun\u00e4chst verpflichtet, ein neues oder repariertes Produkt einzuliefern.<br\/>d) Prosan \u00fcbernimmt die Kosten f\u00fcr die Pr\u00fcfung und Behebung des Fehlers, insbesondere Arbeits- und Materialkosten (nicht: Erweiterungs- und Integrationskosten sowie Kosten f\u00fcr den Transport des Produkts an den Ort, an dem der Fehler behoben werden muss), wenn der Fehler tats\u00e4chlich aufgetreten ist. Ansonsten kann Prosan vom K\u00e4ufer Ersatz der aus einem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Pr\u00fcf- und Transportkosten) verlangen, es sei denn, dass das Fehlen eines Mangels f\u00fcr den K\u00e4ufer offensichtlich war.<br\/>e) Der K\u00e4ufer hat Prosan den Zeit- und Ger\u00e4teaufwand zur Durchf\u00fchrung der von Prosan verlangten Reparaturen und Ersatzlieferungen mitzuteilen. Prosan ist f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen von der Verantwortung befreit. W\u00fcnscht der Kunde aus betriebsbedingten Gr\u00fcnden ausdr\u00fccklich die Entsendung eines Technikers oder Arbeiten au\u00dferhalb der regul\u00e4ren Arbeitszeit, die f\u00fcr Prosan mit Mehrkosten verbunden sind, hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten (z. B. \u00dcberstundenzuschl\u00e4ge, l\u00e4ngere Anfahrtswege) zu tragen.<br\/>f) F\u00fcr Ersatz und Nachbesserung wird im gleichen Umfang wie f\u00fcr die Originalsache Gew\u00e4hr geleistet, jedoch mit einer Laufzeit bis zum Ende der Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr die Originalsache.<\/p><\/li><li>F\u00fcr Sch\u00e4den, die auf nat\u00fcrliche Abnutzung, unsachgem\u00e4\u00dfen oder unsachgem\u00e4\u00dfen Gebrauch, unsachgem\u00e4\u00dfe Montage oder Inbetriebsetzung durch den K\u00e4ufer oder Dritte, unsachgem\u00e4\u00dfe oder nachl\u00e4ssige Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beanspruchung, unsachgem\u00e4\u00dfe Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Sch\u00e4den zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, tr\u00e4gt allein der K\u00e4ufer die Verantwortung Einfl\u00fcsse, wenn: Prosan ist daran nicht schuld.<\/li><li><\/li><\/ol>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">IX. Kehrt zur\u00fcck<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Von Prosan gelieferte Produkte werden grunds\u00e4tzlich nicht zur\u00fcckgenommen, es sei denn, der K\u00e4ufer hat Anspruch auf Schadensersatz (z. B. aufgrund eines Widerrufs bei erfolgloser Nachlieferung).<\/li><li>Ist Prosan bereit, eine Ausnahme zu akzeptieren und das Produkt zur\u00fcckzunehmen, wird hierf\u00fcr gem\u00e4\u00df der entsprechenden Vereinbarung eine angemessene Geb\u00fchr (in der Regel 25% des Nettowerts des Produkts) erhoben. Das Transportrisiko und die Transportkosten tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<\/li><\/ol>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">X. Haftung auf Schadensersatz<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li><h4>Prosan haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei Pflichtverletzungen \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 haftet Prosan bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Prosan haftet nur im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit<br\/>a) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit<br\/>b) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.<\/h4><\/li><li>Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch zugunsten der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen von Prosan. F\u00fcr Anspr\u00fcche gelten ausschlie\u00dflich die gesetzlichen Regelungen gem\u00e4\u00df dem slowenischen Produkthaftungsgesetz.<\/li><li>Haftungsausschl\u00fcsse oder -beschr\u00e4nkungen gelten nicht, soweit Prosan den Fehler nicht arglistig angezeigt oder den Zustand der Ware nicht angegeben hat.<\/li><\/ol>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">XI. Beendigung des Kaufvertrages<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Im Falle der Aufhebung des Kaufvertrages (z.B. durch R\u00fccktritt einer der Vertragsparteien) ist der K\u00e4ufer verpflichtet, den gelieferten Gegenstand vorab an Prosan zur\u00fcckzusenden, unbeschadet einer etwaigen weiteren Entwicklung nach Ma\u00dfgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Prosan ist berechtigt, die Sendung beim K\u00e4ufer abzuholen.<\/li><li>Prosan kann vom K\u00e4ufer au\u00dferdem ein angemessenes Entgelt f\u00fcr die Verschlechterung oder den Untergang des Liefergegenstandes verlangen oder f\u00fcr den gelieferten Gegenstand, der auf Gefahr und Verantwortung des K\u00e4ufers liegt, dass dieser nicht zur\u00fcckgesandt wird.<\/li><li>Prosan kann au\u00dferdem eine Verg\u00fctung f\u00fcr die Nutzung des gelieferten Produkts verlangen, wenn der Wert des gelieferten Produkts zwischen der Fertigstellung der Installation und seiner unmittelbaren R\u00fcckgabe durch Prosan gesunken ist. Diese Wertminderung errechnet sich aus der Differenz zwischen dem in der Bestellung genannten Gesamtpreis und dem Barwert, der sich aus dem Verkaufserl\u00f6s oder, falls der Verkauf nicht m\u00f6glich ist, aus dem Gutachten eines vereidigten Sachverst\u00e4ndigen errechnet.<\/li><\/ol>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">XII. Zuweisung<\/h2>\n\n<p>Die \u00dcbertragung von Rechten und\/oder die \u00dcbertragung der im Vertrag genannten Pflichten des K\u00e4ufers ist ohne schriftliche Zustimmung von Prosan nicht zul\u00e4ssig. .<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">XIII. Exportkontrollbestimmungen<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Sendungen k\u00f6nnen den Exportkontrollbestimmungen der Republik Slowenien, der Europ\u00e4ischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika oder anderer L\u00e4nder unterliegen.<\/li><li>Wird der Liefergegenstand sp\u00e4ter ins Ausland exportiert, ist der K\u00e4ufer f\u00fcr die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.<\/li><\/ol>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">XIV. Gerichtsstand und anwendbares Recht<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>F\u00fcr diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen den Vertragsparteien gilt neben dem V\u00f6lkergewohnheitsrecht, insbesondere dem UN-Vergaberecht, das Recht der Republik Slowenien. Die Rechtswahl gilt auch f\u00fcr au\u00dfervertragliche Schuldverh\u00e4ltnisse, die in engem Zusammenhang mit dieser Vereinbarung stehen. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Rechtswahl sind auch Geltungsbereich und Geltungsbereich nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften.<\/li><li>Als ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr Vertr\u00e4ge mit K\u00e4ufern, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europ\u00e4ischen Union haben, wird Maribor (Slowenien) vereinbart. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Madrid, Slowenien. Sofern die Schiedsgerichtsordnung keine entsprechenden Bestimmungen enth\u00e4lt, gilt das dortige Verfahrensrecht. Das Schlichtungsverfahren wird in slowenischer Sprache durchgef\u00fchrt. \u00dcber die G\u00fcltigkeit dieser Schiedsvereinbarung kann auch ein Schiedsgericht entscheiden.<\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen I. 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